Neue Regelungen ab dem 01.12.2020
Nach den neuen Verordnungen des Landes Baden-Württemberg darf leider weiterhin kein Unterricht statt finden. Die Betriebsschließung ist also weiterhin gültig.
Diese Maßnahmen gelten zunächst bis 27.12.2020. Allerdings ist dies vor allem des Infektiuonsschutzgesetzes geschuldet, wonach nur Maßnahmen für 4 Wochen zulässig sind. Es ist also an zu nehmen, dass die Maßnahmen zur Eindämmung im Anschluss nochmals verlängert werden.
Dennoch bleiben wir am Ball und arbeiten hier an der Videodatenbank weiter, um euch so gut es geht für das Tanzen zu Hause Material zur Verfügung zu stellen. Wir stellen also auch weiterhin in regelmäßigen Abständen neues Videomaterial zur Verfügung.
Die Videos vom Frühjahr sind ja auch alle noch online. Es sollte für jeden, der möchte etwas dabei sein.
Uns ist klar, dass diese Videos niemals einen Live Unterricht ersetzen können, aber leider lässt unsere Internetgeschwindigkeit in der Tanzschule einen Unterricht im Stream nicht zu.
Wer sich selbst genauer informieren möchte, kann die Neuerungen gerne selbst tagesaktuell hier nachlesen:
Coronaverordnung Baden-Württemberg
Allgemeinverfügung Landkreis Lörrach
Coronaverordnung Sport Baden-Württemberg
Trotz dieser traurigen Nachrichten wünschen wir euch von ganzem Herzen eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit sowie einen guten Start in ein hoffentlich weniger überschattetes neues Jahr.
Stand 01.12.2020 12:00 Uhr